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   VK Rheinland-Pfalz, 24.05.2005 - VK 14/05   

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https://dejure.org/2005,30727
VK Rheinland-Pfalz, 24.05.2005 - VK 14/05 (https://dejure.org/2005,30727)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.05.2005 - VK 14/05 (https://dejure.org/2005,30727)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Mai 2005 - VK 14/05 (https://dejure.org/2005,30727)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschreibung einer Verkehrsleistung für den Stadtverkehr; Frist für die Einreichung eines Nachprüfungsantrags; Vorliegen eines Interesses am Auftrag als Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags; Bestimmung des Begriffs "unverzüglich" hinsichtlich der ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe- Ausschluss wegen Mischkalkulation

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 24.05.2005 - VK 14/05
    Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die geforderten Preise im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A. Deshalb sind "Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in "Mischkalkulationen" auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung auszuschließen " (BGH, ZfBR 2004, 710).
  • BGH, 07.01.2003 - X ZR 50/01

    Zulässigkeit eines Grund- und eines Teilurteils; Abgrenzung der Erläuterung eines

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 24.05.2005 - VK 14/05
    Es ist allein Sache des Auftraggebers, welche Preise und Angaben er für bestimmte im Leistungsverzeichnis beschriebene Leistungen fordert (BGH, VergabeR 2003, 558).
  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03

    Vergabenachprüfungsverfahren für eine offene Ausschreibung über Abfallentsorgung:

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 24.05.2005 - VK 14/05
    Dabei ist dem Unternehmen eine Rügefrist von zwei Wochen, die in der Rechtsprechung als Obergrenze (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O.) anerkannt wird, allenfalls dann einzuräumen, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und Rechtslage erschwert wird (ständ. Rspr. OLG Koblenz, VergabeR 2003, 709; NZBau 2000, 445).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 24.05.2005 - VK 14/05
    Ein Unternehmen hat die im Vergabeverfahren erkannten Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich, d.h. unter Berücksichtigung der für die Prüfung und Begründung der Rüge notwendigen Zeitspanne so bald gegenüber dem Auftraggeber zu rügen als es nach den Umständen möglich und zumutbar ist (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2000, S. 45, 47).
  • OLG Koblenz, 25.05.2000 - 1 Verg 1/00

    Antragsbefugnis ohne Angebotsabgabe; Unverzüglichkeit der Rüge nach § 107 Abs. 3

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 24.05.2005 - VK 14/05
    Dabei ist dem Unternehmen eine Rügefrist von zwei Wochen, die in der Rechtsprechung als Obergrenze (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O.) anerkannt wird, allenfalls dann einzuräumen, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und Rechtslage erschwert wird (ständ. Rspr. OLG Koblenz, VergabeR 2003, 709; NZBau 2000, 445).
  • OLG Koblenz, 20.10.2004 - 1 Verg 4/04

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis eines Bieter; zwingender

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 24.05.2005 - VK 14/05
    Ein Bieter, der durch die Abgabe eines fehlerhaften Angebotes die Grundsätze eines ordnungsgemäßen und fairen Vergabeverfahrens nicht beachtet hat, besitzt, da er unter keinen Umständen den Zuschlag erhalten kann, im weiteren Verfahren keine schützenswerten Interessen mehr (OLG Koblenz, Beschl. vom 20.10.2004, 1 Verg 4/04).
  • BayObLG, 20.09.2004 - Verg 21/04

    Ausschluss von Mischkalkulationen auch bei nachträglicher Offenlegung

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 24.05.2005 - VK 14/05
    Nach Angebotsabgabe ist für eine Offenlegung der Preise im Wege von Aufklärungsverhandlungen aus Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgründen kein Raum (BayObLG, Beschl. v. 20.9.2004, Verg 21/04,).
  • OLG Rostock, 22.02.2000 - 17 W 1/00

    Antrag auf Nachprüfung durch Subunternehmer eines Bieters

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 24.05.2005 - VK 14/05
    Nach der Rechtsprechung können Nachunternehmer jedoch kein Interesse am Auftrag geltend machen, sondern sie haben nur ein Interesse am Auftrag für den Hauptunternehmer (vgl. OLG Rostock, NZBau 2000, 447, 448; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 13.11.2002, Verg 25100).
  • VK Rheinland-Pfalz, 14.06.2005 - VK 16/05

    Zwingender Ausschluss bei Mehrfachbeteiligung

    Es wurden hinsichtlich der hier streitigen Vergabe von Busverkehrsleistungen in S. weitere zwei Nachprüfungsanträge (VK 14/05, VK 15/05) bei der Vergabekammer Rheinland-Pfalz gestellt, über die die Kammer bereits mit Beschlüssen vom 24. und 27. Mai 2005 entschieden hat.

    Diese Bietergemeinschaft hatte die R. bevollmächtigt, das Angebot für den Stadtbusverkehr S. abzugeben (vgl. insoweit VK Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 24.05.2005, VK 14/05).

    Zu diesem Zeitpunkt war in dem Vergabeverfahren bereits ein Zuschlagsverbot eingetreten, da der Nachprüfungsantrag der R. am 22. März 2005 an die Vergabestelle zugestellt worden war (VK 14/05).

    Es liegt mithin eine Bietergemeinschaft, also ein Zusammenschluss der R. und der M. GmbH & Co. KG zur gemeinschaftlichen Abgabe eines Angebots mit dem Ziel der gemeinschaftlichen Erbringung der streitgegenständlichen Leistungen im Stadtbusverkehr S. vor (dass auch die R. selber nur Bevollmächtigte einer Bietergemeinschaft bestehend aus drei Unternehmen war, bedarf an dieser Stelle keiner vertieften Erörterung, vgl. hierzu im Einzelnen VK Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 14.05.2005, VK 14/05).

    Da das Angebot der Bietergemeinschaft bereits aus anderen in der Entscheidung zu VK 14/05 (VK Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 24.05.2005) dargestellten Gründen von der Wertung auszuschließen ist, braucht die Vergabekammer in diesem Verfahren nur noch über den Angebotsausschluss der Beigeladenen zu entscheiden.

  • VK Saarland, 09.03.2007 - 3 VK 01/07

    Keine schrittweise Konfrontation mit neuen Auftragskriterien!

    So hält es beispielsweise die Rechtsprechung sogar für zulässig, dass auch nach einem Wechsel im Mitgliederbestand bei einer Arbeitsgemeinschaft ­ die eine Fortführung der Bietergemeinschaft darstellt ­ diese ein Nachprüfungsantrag einreichen darf (vgl. OLG Düsseldorf, B. v. 30.03.2005 ­ Az.: Verg 101/04; VK Rheinland ­ Pfalz v. 24.05.2005 ­ Az.: VK 14/05; VK Hessen, B. v. 12.09.2001 ­ Az.: 69 d VK ­ 30/2001; vgl. weiterer Fundstellennachweis bei Weyand, ibr-online Kommentar zum Vergaberecht, 2007, zu § 107 GWB, Rdnr. 1635).
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